Abmahnwesen als Geschäftsmodell? NEIN – Danke!

Datenschutz und Verbraucherschutz – JA!

Abmahnwesen als Geschäftsmodell – NEIN!

Jeder der sich im Online-Handel bewegt, kennt vermutlich die Extistenzbedrohung durch die „Arbeit“ von Abmahnanwälten, welche sich jedoch nur noch als Abmahnmissbrauch bezeichnen lässt.

Eine mutige Unternehmerin hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht!

Jede Stimme zählt!

HIER geht es zur Petition 77180.